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Das "kein Zuckerprogramm" des ZuckerRebellen e.V.


 

Die Erweiterung des ZuckerRebellen e.V. durch die Gewährleistungsmarke “kein Zuckerprogramm” soll den Verein und dessen Mission weiter in die Gesellschaft bringen.

 

Als so genanntes “Front of Pack Label” des ZuckerRebellen e.V. machen wir dem Endverbraucher auf den ersten Blick erkennbar, dass in einem vordergründig zuckerfreien Produkt tatsächlich keine versteckten Süßmacher enthalten sind. Sollten dennoch Süßmacher wie Süßstoffe und/oder Zuckerersatzstoffe im Produkt enthalten sein, wird es durch das Front of Pack Label der ZuckerRebellen e.V. hervorgehoben.

 

Das Front of Pack Label der ZuckerRebellen e.V. bietet keine Orientierung für eine ausgewogene oder gesunde Ernährung. Vielmehr soll es einen wertvollen Beitrag für mehr Klarheit im Dschungel einer großen Lebensmittelvielfalt leisten.

 

Als vielversprechende Public Health Maßnahme trägt der ZuckerRebellen e.V. mit seinem “kein Zuckerprogramm” maßgeblich zur Verhältnisprävention bei. In einer Welt, in der es einen nahezu unbegrenzten Zugang zu adipogenen Lebensmitteln gibt, wollen wir es dem Verbraucher einfacher machen, eine gesundheitsfördernde (Kauf-)Entscheidung im Bezug auf die Senkung der Zuckerzufuhr zu treffen. 

 


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Übersicht



Zertifizierungsprozess (gekürzt)

Antrag

Vereinbarung

Laborprüfung

Besprechung

Zulassung


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Zulässige Zutaten für die "kein Zuckerprogramm" Zertifizierung


Zugelassene Zutaten können nach Bedarf geändert werden. Die Kriterien: 

  • Zu zertifizierende Lebensmittel dürfen einen maximalen Zuckergehalt von 4,1g / 100g aufweisen
  • In der Europäischen Union zugelassene und empfohlene Zuckerersatzstoffe und Süßstoffe

(Hinweis-) Kennzeichnung

 

natürliche Zuckerersatzstoffe


Gibt einen Hinweis für die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen. (Beispiel: Erythrit (E968), Xylit (E967), Maltit (E965), Isomalt (E953), Sorbit (E420), jedoch dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Zutaten mit süßender Wirkung verwendet worden sein.

 

synthetische Süßstoffe


Gibt einen Hinweis für die Verwendung von Süßstoffen. (Beispiel: Acesulfam-K (E950), Aspartam (E951), Cyclamat (E952), Saccharin (954), jedoch dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Zutaten mit süßender Wirkung verwendet worden sein.

 

ohne Süßmacher


Ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Süßmacher enthält. Dieses Siegel wird vergeben, wenn weder Zucker, Süßstoffe noch ein Zuckerzusatz verwendet oder beinhaltet ist. Das heißt, es dürfen keine Mono- oder Disaccharide (z.B. Traubenzucker, Glucose, Fruktose, Maltose, Saccharose) oder andere Zutaten mit süßender Wirkung (z. B. Fruchtsüße oder Fruchtsirup) verwendet worden sein.



Melden Sie sich noch heute!

 

Sind Sie ein Markeninhaber, der das kein Zuckerprogramm - Label für seine Produkte buchen möchte oder ein Verbraucher, der mehr darüber erfahren möchte, was das kein Zuckerprogramm - Label bedeutet? Wenn ja, senden Sie uns bitte eine E-Mail an keinzucker@zuckerrebellen.org oder über das folgende Kontaktformular:

 

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ZuckerRebellen e.V. 

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BIC: GENODEF1SLR

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Wir zertifizieren Produkte ohne Zucker

 

 

Als so genanntes “Front of Pack Label” des ZuckerRebellen e.V. machen wir dem Endverbraucher auf den ersten Blick erkennbar, dass in einem vordergründig zuckerfreien Produkt tatsächlich keine versteckten Süßmacher enthalten sind. Sollten dennoch Süßmacher wie Süßstoffe und/oder Zuckerersatzstoffe im Produkt enthalten sein, wird es durch das sechseckige Label der ZuckerRebellen e.V. hervorgehoben.